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Münchner Erklärung zur Inklusion und öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung

Die Teilnehmenden der Fachtagung „Ins Spiel kommen – Inklusion und öffentlich verantwortete Erwachsenenbildung“, die am 10./11. Juli 2015 in der Münchner Volkshochschule im Gasteig stattfand, unterstreichen: Inklusion darf nach der schulischen Phase nicht aufhören, sondern ist gerade im Erwachsenenalter von großer Bedeutung, für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für die Gesellschaft insgesamt.

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK, Art. 24) ist klar: „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner tertiärer Bildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben“ (BRK Art 24).

Die Teilnehmenden der Fachtagung „Ins Spiel kommen – Inklusion und öffentlich verantwortete Erwachsenenbildung“ erklären, dass sie in der Erwachsenenbildungsarbeit neben den allgemeinen Prinzipien der Erwachsenenbildung folgende Einschätzungen für wesentlich erachten:

Bildung – auch Erwachsenenbildung – ist eine Investition in die Zukunft jedes einzelnen Menschen und in die der Gesellschaft insgesamt. Verbesserungen hier sind nötig und möglich, erfordern jedoch den Einsatz hinreichender Finanzierungsmittel.

Die Rahmenbedingungen für eine solche inklusive Erwachsenenbildung „für alle“ erfordern die Überwindung von Barrieren nicht nur im räumlichen Sinn, sondern auch hinsichtlich mancher Barrieren in den Köpfen.

Auf dem Weg zur Öffnung des Lernortes Volkshochschule für Menschen mit Behinderungen sind wir gut vorangekommen. Die konkreten Wege zur inklusiven Volkshochschule können und müssen jedoch weiter erschlossen werden: Das bedeutet zum Beispiel:

  • Fahrdienste zu den „passenden“ Zeiten
  • Ermöglichung von Begleitungen, Sicherung von Assistenzen
  • Unterstützungen im Lernprozess z.B. durch Teamteaching
  • Kleine Gruppen
  • Akzeptanz und Beachtung individuell unterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten
  • Inklusionsadäquate Organisationsentwicklung in den VHS
  • Inklusionsorientierte Weiterbildungen für alle in der Erwachsenenbildung Tätigen
  • Dozierendenhonorare, die Kompetenzen und Engagement angemessen entlohnen.

Öffentlich verantwortete Erwachsenenbildung ist insgesamt strukturell unterfinanziert. Der Inklusionsansatz kann die Einrichtungen deshalb strukturell überfordern. Um den Herausforderungen der Inklusion gerecht zu werden, bedarf es einer ausreichenden institutionellen Grundförderung der Einrichtungen als auch einer nachhaltigen Förderung inklusiver Bildungskonzepte.

Gefordert sind nicht nur die Länder, sondern auch die Kommunen und nicht zuletzt die Einmischung  der VHS-Verbände. Aktuell bietet die pragmatische Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Erwachsenenbildung und der Behindertenhilfe Chancen für eine Weiterentwicklung im Sinne einer Erwachsenenbildung für Alle. 

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