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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ermäßigungen und wichtige Hinweise

(Stand: 24.09.2024)

I. Vertrag

1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags, Fälligkeit des Entgelts
1.1. 
Der Veranstaltungsbesuch ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
1.2. Sie können sich für unsere Veranstaltungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder online anmelden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per SEPA-­Lastschrifteinzug oder Kreditkarte. Bei der persönlichen Anmeldung können Sie zudem bar oder mit EC-­Karte bezahlen.
1.3. Ihre Anmeldung zu den Veranstaltungen der Münchner Volkshochschule ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Entgelts. Bei Teilnahme am SEPA-­Lastschriftverfahren wird Ihnen die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre­Notification), spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin, schriftlich mitgeteilt. Widersprechen Sie der erteilten Abbuchungsermächtigung oder führt die beauftragte Bank den Lastschrifteinzug nicht aus, so sind die anfallenden Bankspesen von Ihnen zu tragen.
1.4. Bei der persönlichen Anmeldung wird die Anmeldekarte sofort nach Zahlung ausgehändigt. Bei allen anderen Anmeldearten erfolgt die Zusendung der Anmeldekarte in der Regel per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse aktiv ist und prüfen Sie die eingesetzten Spam-Filter. Liegt uns von Ihnen keine E-Mail-Adresse für den elektronischen Versand der Anmeldekarte vor, wird die Anmeldekarte postalisch versendet. Bitte beachten Sie, dass der Besuch einer Veranstaltung nur mit einer gültigen Anmeldekarte möglich ist. Die Anmeldekarte ist nicht übertragbar.
1.5. Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich. Eine Rechnungsstellung für den Besuch von Einzelkartenveranstaltungen ist nicht möglich.
1.6. Für Anmeldungen in der Abteilung Grundbildung und Schulabschlüsse, für Sprachprüfungen sowie für die Lehrgänge Celta und Delta beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise zu den jeweiligen Kursangeboten und Rücktrittsbedingungen.
1.7. Auch bei vollständigem oder teilweisem Versäumnis des Kurses wird die gesamte Kursgebühr fällig. Dies gilt ebenfalls bei vorzeitigem Kursabbruch oder späterem Einstieg in bereits laufende Kurse.

2. Leistungsumfang
2.1
. Was Sie von den Veranstaltungen der Münchner Volkshochschule inhaltlich erwarten dürfen, ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich. Die Dozierenden sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
2.2. Die Münchner Volkshochschule behält sich vor, Veranstaltungen durch eine*n andere*n Dozierende*n durchführen zu lassen. Aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang kann die Münchner Volkshochschule Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Kurstermine ändern.

3. Reiseveranstaltungen
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Münchner Volkshochschule. Es gelten die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Münchner Volkshochschule und den Kund*innen.

4. Gutscheine: Übertragbarkeit, Einlösungsfrist
Gutscheine der Münchner Volkshochschule sind nicht personengebunden, sind ab Kaufdatum auf zehn Jahre befristet gültig, sind nicht bar auszahlbar und nicht an der Tages- bzw. Abendkasse oder im „Offenen Programm“ einlösbar.

5. Kund*innenkarten
Unsere Kund*innenkarten werden für die Dauer einer Programmlaufzeit erworben, sind nicht übertragbar, nicht stornierbar und können nicht gekündigt werden. Von Ihrem Widerrufsrecht können Sie ausschließlich nach dem telefonischen oder Online-Kauf der Kund*innenkarte Gebrauch machen.

II. Vertragsänderungen

6. Rücktritt der MVHS, Veranstaltungsabsage
6.1.
 Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der Münchner Volkshochschule abgesagt werden, wenn
a) die Lehrkraft ausfällt oder
b) die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird oder
c) wichtige Gründe, wie etwa höhere Gewalt, vorliegen.
Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die Münchner Volkshochschule Sie unverzüglich informieren. Sollten Sie eine längere Anreise haben, erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei unseren Anmeldestellen, ob die Veranstaltung stattfindet.
6.2. Bei Veranstaltungsausfall erhalten Sie selbstverständlich die entrichtete Gebühr zurück. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn die Gebühr bar bezahlt wurde.
6.3. Im Falle einer Teilnehmendenbegrenzung behält sich die Münchner Volkshochschule Überbelegungen vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Veranstaltung den Teilnehmenden zumutbar ist.

7. Rücktritt des Teilnehmenden, Umbuchung
7.1. Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn Sie
a) bei Veranstaltungen mit mehr als sieben Terminen spätestens einen Werktag vor dem zweiten Termin schriftlich oder in Textform erklären, dass Sie von der Veranstaltung zurücktreten;
b) bei Veranstaltungen mit bis zu sieben Terminen spätestens sieben Werktage vor dem ersten Termin schriftlich oder in Textform erklären, dass Sie von der Veranstaltung zurücktreten;
c) bei Veranstaltungen in Haus Buchenried spätestens 18 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten.
7.2. Bei vorab gebuchten Einzelkarten und Karten für das Offene Programm ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
7.3. Im Falle des Rücktritts erhalten Sie die entrichtete Gebühr, abzüglich der in Ziffer 7.4. genannten Beträge, zurück. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn die Gebühr bar bezahlt wurde.
7.4. Bei allen Rücktritten werden € 10.– pro gebuchtem Veranstaltungsplatz, höchstens jedoch die volle Veranstaltungsgebühr, als Bearbeitungsgebühr und zusätzlich die anteiligen Gebühren für bereits stattgefundene Unterrichtseinheiten einbehalten. Bereits entstandene Auslagen (z. B. Materialgeld oder bestellte Tickets) werden nicht erstattet. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Münchner Volkshochschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.5. Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Fristen und die Berechnung der anteiligen Gebühr der Zugang der Erklärung bei der Münchner Volkshochschule maßgeblich ist. Die jeweiligen Dozierenden sind nicht zur Entgegennahme der Erklärung bevollmächtigt.
7.6. Ein Rücktritt aus anderen Gründen, z. B. eigene Erkrankung oder Wechsel der Lehrkraft, ist nicht möglich.
7.7. Eine telefonische Mitteilung oder die Abmeldung bei den Dozierenden bzw. das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Rücktritt.
7.8. Die Umbuchung von einer Veranstaltung in eine andere Veranstaltung im laufenden Programm ist nur möglich, wenn die Rücktrittsbedingungen eingehalten werden und nur, soweit in der gewünschten Veranstaltung ein Platz zur Verfügung steht. Im Falle der Umbuchung wird die für die alte Veranstaltung gezahlte Gebühr ­unter Abzug der in Ziffer 7.4. genannten Beträge auf die für die neue Veranstaltung zu zahlende Gebühr angerechnet.
7.9. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

III. Weitere Vertragsbedingungen

8. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der Volkshochschule auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

9. Haftung; Hinweispflicht
Die Haftung der Münchner Volkshochschule beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Münchner Volkshochschule oder ihrer Erfüllungsgehilf*innen vorliegt. Abweichend hiervon haftet die Münchner Volkshochschule im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme persönliche gesundheitliche Risiken (z. B. bestehende Allergien, Gesundheitsgefährdung bei Schwangerschaft etc.) bestehen, sind Sie verpflichtet, die Münchner Volkshochschule vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich auf diese Risiken hinzuweisen.

10. Erklärungen gegenüber der Münchner Volkshochschule
10.1.
 Alle Erklärungen gegenüber der Münchner Volkshochschule können Sie persönlich oder schriftlich an die im Programm genannten Anmeldestellen richten.
10.2. E-Mails richten Sie bitte an folgende E-­Mail-­Adresse: buchungsnachfrage@mvhs.de oder nutzen Sie www.mvhs.de/kontakt.

IV. Wichtige Hinweise

11. Beratung und Einstufung
Vor der Anmeldung haben Sie Gelegenheit, sich in unseren Fachabteilungen beraten zu lassen. Bei besonders gekennzeichneten Veranstaltungen sind eine vorherige Beratung und Einstufung vorgeschrieben. Beachten Sie bitte, dass Probehören nicht möglich ist.

12. Gebührenermäßigung
12.1. Voraussetzungen einer Ermäßigung
Es ist nur eine Ermäßigung möglich. Für Einzelunterricht, Fahrten, Reisen, Materialkosten, Prüfungsgebühren, Verpflegung, Übernachtung und die MVHS­-Card (vgl. 5.) ist keine Ermäßigung möglich.
Voraussetzung für eine Ermäßigung ist, dass Sie die Anmeldekarte und die Unterlagen, mit denen die Berechtigung der Ermäßigung nachgewiesen wird, bei der Buchung oder nachträglich spätestens bis zum Ende der Veranstaltung persönlich bei den Anmeldestellen vorlegen oder uns per E­-Mail zukommen lassen (vgl. 10.2.).

12.2. Höhe der Ermäßigung im Regelfall
Soweit kein Sonderfall (vgl. 12.3.) vorliegt, wird derzeit folgende Ermäßigung auf die Veranstaltungsgebühren gewährt:
50% Ermäßigung:

  • Bei Vorlage des München-Passes oder des Landkreis-Passes (Landkreis München) oder eines Landkreispasses der angrenzenden Landkreise
  • Personen mit einem aktuell gültigen Flüchtlingsstatus (ohne Arbeitserlaubnis) bei Vorlage eines entsprechenden Dokuments
  • Rentner*innen mit einem Nettoeinkommen bis € 1800.– für Alleinstehende (€ 2880.– für Verheiratete), sowie einem Vermögen bis € 20.000.– (€ 30.000.– für Verheiratete) nur für Kurse der Senioren Volkshochschule.

20% Ermäßigung für:

  • Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Praktikant*innen,
  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50% (Begleitperson frei bei Kennzeichen B; bei Veranstaltungen in Haus Buchenried zahlt die Begleitperson nur Unterkunft und Verpflegung),
  • Mitarbeitende der Landeshauptstadt München (Nachweis via Dienstausweis), Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr Leistende sowie Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte.

12.3. Ausnahmen

  • Bei der Jungen Volkshochschule sind die Gebühren bereits ermäßigt, eine weitere Ermäßigung ist nicht möglich.
  • Für die Schulabschlusslehrgänge ist eine Ermäßigung auf die Lehrgangsgebühr auf Antrag möglich. Bitte wenden Sie sich an den Programmbereich.

13. Materialgeld
Unsere Dozierenden besorgen das für die jeweilige Veranstaltung erforderliche Material (keine Lehrbücher) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Materialgeld hierfür wird in der Veranstaltung eingesammelt.
Abweichend hiervon werden, sofern in den Veranstaltungsbeschreibungen angegeben, die Materialkosten sofort bei der Anmeldung fällig, wenn die erforderlichen Materialien bereits vor Veranstaltungsbeginn besorgt werden müssen. Bitte richten Sie Ihre Reklamationen bezüglich des Materials an die Dozierenden.
Es ist empfehlenswert, mit der Beschaffung von Unterrichtsmaterial und Lehrbüchern so lange zu warten, bis feststeht, dass Ihre Veranstaltung tatsächlich stattfindet.
Es kann keine Ermäßigung auf die Materialkosten gewährt werden (siehe Punkt 12.1.).

14. Werbung und Verkauf
Wir weisen Sie darauf hin, dass es in den Veranstaltungen der Münchner Volkshochschule grundsätzlich untersagt ist, Werbung für Produkte und Dienstleistungen Dritter zu betreiben und Waren jeglicher Art gewerblich und gegen Bezahlung anzubieten. Sie als Teilnehmende sind in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Waren zu erwerben. Wir möchten Sie vielmehr bitten, bei Missachtung dieser Regelung umgehend die Münchner Volkshochschule zu informieren.

15. Ein Angebot für Erwachsene
Die Münchner Volkshochschule ist eine Institution, die grundsätzlich dem Auftrag der Erwachsenenbildung verpflichtet ist. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass Kinder und Jugendliche an Veranstaltungen nur dann teilnehmen können, wenn dies aus der Veranstaltungsankündigung ausdrücklich hervorgeht.

16. Kinderbetreuung
16.1. Für Veranstaltungen, bei denen Sie das „Kinder”-Zeichen finden, bietet die Münchner Volkshochschule Kinderbetreuung an. Ihre Kinder im Alter von 18 Monaten bis sechs Jahren werden von erfahrenem und qualifiziertem Personal betreut.
16.2. Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte so frühzeitig wie möglich an (Telefon 089/48006-6550). Gern klären wir in einem Gespräch, ob vor Veranstaltungsbeginn ein Schnupperbesuch mit dem Kind bei uns sinnvoll ist.
16.3. Ein Anspruch auf Kinderbetreuung besteht nicht. Die Münchner Volkshochschule behält sich vor, im Einzelfall die Betreuung eines Kindes abzulehnen.

17. Rollstuhlgerechte Volkshochschule
Für Rollstuhl räumlich geeignete Veranstaltungen sind im Programm mit dem „Rollstuhl”-Zeichen versehen. Wir sind jedoch bemüht, auch bei den übrigen Angeboten die Voraussetzungen für die Teilnahme mit Rollstuhl zu schaffen.

18. Rauchverbot
Der Rauchkonsum von Cannabis- und Tabakwaren ist in allen Innenräumen der MVHS verboten. Alle Nutzer*innen sind außerdem angehalten, aus Rücksicht auf Nichtraucher*innen und zur Einhaltung des Jugendschutzes, den unmittelbaren Außenbereich direkt vor den Eingangstüren rauchfrei zu halten und stattdessen die im Außenbereich ausgewiesenen Zonen für den Rauchkonsum zu nutzen. Der Zutritt zu diesen Rauchkonsumzonen ist nur für volljährige Personen gestattet. Darüber hinaus ist speziell der Konsum von Cannabis in diesen Rauchkonsumzonen der MVHS-Häuser nur dann gestattet, wenn die Rauchkonsumzone sich nicht in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten befindet oder auf Sichtweite mehr als 100 Meter entfernt ist.

19. Mitnahme von Tieren
Alle Nutzer*innen beachten das generelle Mitführverbot von Tieren. Ausgenommen davon sind zertifizierte Begleithunde, die entsprechend kenntlich zu machen sind.

20. Als Gäst*innn in den Schulen
Die Münchner Volkshochschule ist mit ihren Dozierenden und Teilnehmenden zu Gast in den Schulen. Es gilt die Schulhausordnung. 

21. Datenschutz
21.1. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.mvhs.de/datenschutzerklaerung.
21.2. Die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Video-, Audio und Fotoaufnahmen, auf denen andere Teilnehmende individuell erkennbar sind, sind in MVHS-Veranstaltungen nicht gestattet.

V. Besondere Bedingungen für die Computernutzung

22. Computernutzung
Bei allen Veranstaltungen, in denen Computer zum Einsatz kommen, gelten zusätzliche Bedingungen, die in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Diese Vereinbarung wird zu Beginn der Veranstaltung zwischen Münchner Volkshochschule und Teilnehmendem abgeschlossen. Mündliche Nebenabreden und Zusagen haben keine Gültigkeit. Unsere Dozierenden sind nicht zur Änderung der Vertragsbedingungen berechtigt.

23. Verwendung von Software
23.1
. Die im Rahmen der Veranstaltung zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig.
23.2. Bei Zuwiderhandlung haften die verursachenden Teilnehmenden für entstandene Schäden.

24. Internetzugang
24.1. Soweit die Münchner Volkshochschule einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.
24.2. Bei Zuwiderhandlung haften die verursachenden Teilnehmenden für entstandene Schäden.

25. Datenverlust, Computerviren
25.1. Die Teilnehmenden sind für die Sicherung ihrer Daten selbst verantwortlich. Die Münchner Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
25.2. Die Münchner Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
25.3. Ziffern 25.1. und 25.2. gelten nicht, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Münchner Volkshochschule oder ihrer Erfüllungsgehilf*innen vorliegt.

VI. Schlussbestimmungen

26. Schlussbestimmungen
26.1.
 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
26.2. Die MVHS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
26.3. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in englischer Sprache:
General Terms and Conditions and Important Information

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