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2 Kurse

Berufssprachkurse A2 – C1

Berufssprachkurse werden nach den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Berufssprachkursen in verschiedenen Sprachen.

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Online-Berufssprachkurs Frühpädagogik B2 FU / virtuell & Präsenz
Sa. 11.10.2025
10:00 Uhr, 33 Termine
Online

Der Berufssprachkurs Frühpädagogik (BSK-FU B1/B2 virtuell) ermöglicht Berufstätigen oder zukünftig Berufstätigen in der Frühpädagogik, fachspezifisch für und im Berufsalltag der Frühpädagogik berufsbegleitend oder berufsvorbereitend ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und unmittelbar im beruflichen Alltag anzuwenden. Bei erfolgreicher Teilnahme wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum individuellen Lernfortschritt ausgestellt, zusätzlich ist eine Prüfung mit Prüfungsvorbereitung an der MVHS möglich. Für eine Teilnahme benötigen Sie ein Sparchniveau von mindestens B1. Der Kurs findet Dienstag und Donnerstag online am Abend statt und umfasst 4 verpflichtende Samstagstermine in Präsenz. (11.10.2025 / 6.12.2025 / 17.1.2026 / 14.2.2026) Kursinhalte im Überblick: Entwicklung sprachlich-kommunikativer Kompetenzen für frühpädagogische Berufe Weiterentwicklung sprachlicher und interkultureller Ressourcen allgemeinsprachliche und berufsfeldübergreifende Kommunikation in der Kita berufsfeldspezifischer und fachsprachlicher Wortschatz sprachförderliche Kommunikation mit Kindern in deutscher Sprache Bildungs- und Erziehungsarbeit: den Arbeitsalltag organisieren pädagogische Angebote planen, durchführen, evaluieren und dokumentieren Beobachtung, Beratung und Austausch über individuelle Entwicklungs- und Fördermöglichkeiten von Kindern Kommunikation mit Eltern und Erziehungsberechtigten herausfordernde Situationen und Konflikte meistern Aussprachetraining

Kursnummer V630400
zu den Kursdetails
Veranstaltungstyp: Kurs
Gebühr: 384,00
€384,- für beschäftigte Teilnehmende entsprechend der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV), deren zu versteuerndes Jahreseinkommen € 20.000 bzw. € 40.000 (verheiratet) übersteigt.
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