HinSchG-Meldestellen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 02.07.2023 ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 und besagt, dass Personen, die Missstände in der Organisation melden, nach einheitlichen Standards vor Repressionen und Diskriminierung geschützt werden müssen.

Die Münchner Volkshochschule (MVHS) setzt das HinSchG mithilfe der unten verlinkten in- und externen Meldestellen um, um Personen einen vertraulichen Meldeweg zu ermöglichen.

Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle der MVHS ist bei SCHMID FRANK Rechtsanwälte PartG mbB angesiedelt. Die Kanzlei ist von der MVHS beauftragt, agiert jedoch unabhängig von der MVHS.
Die unabhängige Ombudsperson der MVHS kann persönlich, postalisch telefonisch, e-postalisch und via Browser adressiert werden:

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schmid
Katharinengasse 11b
86150 Augsburg
Telefon (0821) 4540808
E-Mail: hinweisgeber@schmid-frank.de 
Hinweisgeberportal: https://schmid-frank.whizzla.com/ 

Externe Meldestelle

Die externe Meldestelle der MVHS ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt. Das Ministerium ist eine generelle Anlaufstelle für alle Personen und agiert unabhängig von der MVHS.