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Information zur Bezuschussung von Gesundheitskursen durch die Krankenkassen (gemäß §20 SGB V)

Die Teilnahme an Gesundheitskursen kann von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB V gefördert werden. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel nur Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) vorab zertifiziert wurden. Die Förderkriterien, welche die Krankenkassen festlegen, sind an viele verschiedene Bedingungen geknüpft. Unter anderem werden nur Einsteigerkurse mit einem maximalen Umfang von 12 Terminen und bestimmten Inhalten bezuschusst.
Wir freuen uns Ihnen einige Präventionskurse aus den Bereichen Stressbewältigung und Bewegung anbieten zu können, die wir mithilfe von vorgegebenen Konzepten des Deutschen Volkshochschulverbands (DVV) bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen konnten.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Bereich Gesundheit aktiv ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung. Wichtig sind uns das Eingehen auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun unter dem Stichwort lebenslanges Lernen.

Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Bitte vermerken Sie dies auf der Anwesenheitsliste der Kursleitung. Andere Bescheinigungen für Krankenkassen (dies gilt auch für Bonushefte) stellen wir nicht aus.

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