Förderung durch die Krankenkassen

Die Teilnahme an Gesundheitskursen der Münchner Volkshochschule kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkassen gefördert werden. Die Krankenkassen legen dabei Erstattungskriterien zu Grunde, die sich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen unterscheiden.
Eine Möglichkeit der Förderung klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, nicht mit der Münchner Volkshochschule. Fragebögen der Krankenkassen können wir leider nicht berücksichtigen.
Die MVHS-Teilnahmebestätigung erhalten Sie, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen und auf der Anwesenheitsliste Ihres Kurses das entsprechende Feld angekreuzt haben.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für das Ausstellen der Teilnahmebestätigungen vier bis sechs Wochen betragen kann.

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