Gebührenermäßigung
Es ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Ermäßigungsregeln gelten für Kursgebühren über € 20, sofern beim Kurs nichts anderes angegeben ist. Für Einzelunterricht, Fahrten, Reisen, Materialkosten, Prüfungsgebühren und die MVHS-Card ist keine Ermäßigung möglich. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist, dass der Teilnehmende die Anmeldekarte und die Unterlagen, mit denen die Berechtigung der Ermäßigung nachgewiesen wird, bei der Buchung, oder nachträglich spätestens bis zum Ende des Kurses persönlich bei den Anmeldestellen, vorlegt. Es wird derzeit folgende Ermäßigung auf die Kursgebühren gewährt:
- 50% Ermäßigung bei Vorlage des München-Passes oder des Freizeit-Passes (gilt nicht für Haus Buchenried)
- 20% Ermäßigung bei Vorlage des München-Passes oder des Freizeit-Passes für Veranstaltungen im Haus Buchenried
- 20% Ermäßigung für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 (Begleitperson frei bei Kennzeichen B), Mitarbeiter der Landeshauptstadt München (Dienstausweis).
Die Speicherung der Ermäßigungsberechtigung ist nur für Schwerbehinderte mit einem unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis auf Wunsch möglich.